Sicherheits- und Gesundheitskoordination
Seit 1. Juli 1998 ist die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) in Kraft.
Für jede Baumaßnahme, bei der Beschäftigte mehrerer Firmen tätig werden, ist ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu bestellen, wenn der Bauherr diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen kann.
Informationen: